Antrag – Einsetzung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses
Die Fraktionen Bürger für Zwickau, CDU/FDP und DIE LINKE haben im jüngsten Stadtrat einen gemeinsamen Antrag eingebracht um den Ausbau einer gigabitfähigen Glafaser-Infrastruktur voranzutreiben.
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat setzt einen zeitweiligen beratenden Ausschuss zur Vorberatung der Angelegenheit „Ausbau durchgängiger gigabitfähiger Glasfaser-Infrastruktur“ gemäß § 43 Abs. 1 SächsGemO i.V.m. § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zwickau ein.
2. Der Ausschuss wird im Wege des Benennungsverfahrens gebildet.
3. Der Stadtrat stellt die Sitzzuteilung für den zeitweiligen beratenden Ausschuss wie folgt fest:
2 Sitze CDU 2 Sitze AfD 2 Sitze SPD/Grüne/Tierschutzpartei
2 Sitze DIE LINKE 2 Sitze BfZ.
4. Der Ausschuss kann sich eine ergänzende Geschäftsordnung geben.
5. Die Tätigkeit des Ausschusses ist zunächst auf zwei Jahre befristet.
6. Der Ausschuss berichtet bei Notwendigkeit, jedoch mindestens jährlich über seine Tätigkeit.
Eine Antwort
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