Gemeinsamer Antrag für das 04-Bad

Mit dem Antrag „Prüfauftrag zur bauordnungs- und wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des 04 Bades“ könnte ein wichtiger Schritt in Richtung Wiedereröffnung des 04-Bades begangen werden.
Der zeitweilig beratende Ausschuss „Erhalt und Betrieb 04-Bad“ des Zwickauer Stadtrates empfiehlt die Wiederaufnahme des Betriebes des „04-Bades“ nach grundhafter Sanierung und Neugestaltung mit reduzierten Wasser- und Freiflächen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Zwickauer 04-Bad mit verkleinerten Flächen bauordnungs- und wasserrechtlich genehmigungsfähig ist.
Grundlage für die Prüfung bildet der Entwurf des Ingenieurbüros für Bauplanung Heike Schulze, welcher im zeitweilig beratenden Ausschuss „Erhalt und Betrieb 04-Bad“ erörtert wurde.
Die Betreibung soll nach Möglichkeit durch den SV Zwickau von 1904 e.V. erfolgen.
Finanzierung:
Für Kosten, welche im Rahmen des Prüfauftrages entstehen (bspw. für weitergehende Planungen bzw. Untersuchungen oder das Stellen von Anträgen), sind Mittel in der Höhe des im Wirtschaftsplan des Sportstättenbetriebs eingestellten Budgets für die Instandsetzung des 04-Bades zu verwenden (maximal 1,36 Mio. €).
Zum Ergebnis soll der zwischenzeitlich beratende Ausschuss „Erhalt und Betrieb 04-Bad“ spätestens im 1. Quartal 2023 informiert werden.

UPDATE: Der Stadtrat hat am 26.01.2023 diesen Antrag einstimmig beschlossen!

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