Flächennutzung in Zwickau: Wir brauchen einen Plan!
Wie können wir in Zukunft Unternehmen und privaten Hausbauern Gebiete in der Stadt zur Verfügung stellen?
Um einen gültigen Flächennutzungsplan zu erstellen, sind Umweltprüfungen durchzuführen und anschließend Bevölkerungsvorausberechnung und Ausgleichsbedarfe zu ermitteln um das Stadtgebiet nicht zu überlasten, wird Tristan Drechsel seitens der Stadtverwaltung geantwortet. Dies alles ist langwierig. Bisher sind Baugebiete auch ohne festen Plan entwickelt worden.
Zwickau, 14.10.2020
Anfrage
StR Drechsel bezieht sich auf die Beantwortung der Anfrage vom 04.09.2017 zum Stand des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwickau. In dieser sei als nächster Schritt die Auslieferung des 2. Entwurfes genannt worden. Eine weitere Information über die zeitliche Einordnung sollte zum nächsten Bau- und Verkehrsausschuss erfolgen. StR Drechsel habe in seinen Unterlagen keine Informationen darüber und erkundigt sich
nach dem aktuellen Stand.
Antwort
Sehr geehrter Herr Stadtrat Drechsel,
Ihre Frage aus der Sitzung des Haupt- und Verwaltungsausschusses vom 16.09.2020 möchte ich nachfolgend beantworten. Der nächste Verfahrensschritt ist die erneute Auslegung des dann zweiten Entwurfs des
Flächennutzungsplanes (FNP). Da die Eigenabschätzung der Stadtverwaltung zum Wohn(bauflächen)bedarf durch die zuständigen Träger öffentlicher Belange angezweifelt wurde, erfolgte eine externe Beauftragung. Die Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose wurde im Bau- und Verkehrsausschuss und im Wirtschafts-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
vorgestellt. Auf Grundlage dieser Prognose sind neue Standorte für den Wohnungsbau vorzusehen. Auch für die zukünftige gewerbliche Entwicklung sind neue Bauflächen notwendig. Hier sind auf Basis der Abstimmungen mit dem Büro für Wirtschaftsförderung und der noch in Erarbeitung befindlichen Fortschreibung des Monitorings von Industrie- und Gewerbeflächen in der Stadt Zwickau auch neue Standorte in der Prüfung. Ein wesentlicher Verfahrensschritt bei der Darstellung von neuen Bauflächen im Flächennutzungsplan ist die Umweltprüfung dieser neuen Bauflächen. Da dies durch die
Verwaltung intern in dem notwendigen Umfang nicht umsetzbar war, erfolgte eine ergänzende Auftragsvergabe an ein Planungsbüro. Momentan befinden sich die
Flächenpässe für die im ursprünglichen Planentwurf enthaltenen Bauflächen und die neu hinzugekommenen Bauflächen in der Endredaktion. Aus den umweltgeprüften Bauflächen sind auf Basis des bestehenden Bedarfs im nächsten Planungsschritt die Planungsalternativen mit den geringsten negativen Umweltalternativen zu ermitteln und dann in den Hauptplan des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten. Im Mai dieses Jahres wurde durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen die 7. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen 2019 bis 2035 herausgegeben. Es wurde im Verhältnis zur 6. Vorausberechnung nicht nur die Jahre 2031 bis 2035 angefügt, sondern auch in dem Zeitraum davor für Zwickau die Prognose leicht nach unten korrigiert. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bedarfsermittlung für die notwendigen neuen Bauflächen. Hier ist eine Nachberechnung für die Wohnbauflächen erforderlich. Daher ist eine inhaltliche Abstimmung mit der Statistikstelle der Stadt und der Stabsstelle Stadtentwicklung notwendig. Eine Überprüfung der Bedarfsberechnung in der Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose und ggf. Neuberechnung ist erforderlich. Nachdem die endgültigen Bauflächen feststehen, kann der daraus erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf ermittelt werden und die notwendigen neuen Ausgleichflächen ermittelt werden. Diese sind in die noch zu überarbeitende naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – Fachbeitrag zum Umweltbericht – zu übernehmen. Dabei sind im weiteren Planungsprozess die auch noch in Erarbeitung befindlichen informellen Planungen, wie Einzelhandelskonzept und Klimatop- und Planungshinweiskarte mit zu betrachten.
Es ist aufgrund des derzeitigen Erarbeitungsstandes des zweiten Entwurfs des FNP einschließlich der notwendigen Planunterlagen und Fachbeiträge einzuschätzen, das eine Einbringung in den Stadtrat frühestens Mitte 2021 erfolgen kann. Auf die Beteiligung der einzelnen Ortschaftsräte und die damit im Zusammenhang stehenden Beteiligungsfristen wird hingewiesen.
Überdies ist darauf hinzuweisen, dass gerade die letzten Baugebiete (größeren und kleineren Umfangs) auch flexibel ohne den festen Flächennutzungsplan entwickelt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Köhler