Zuständigkeiten im Fall 04-Bad

Die sachkundige Einwohnerin Caroline Müller-Karl bezieht sich auf die Beantwortung einer Anfrage von StR Sawert vom 27.04.2023 zum 04-Bad. In der Antwort stehe, Bauvorlagen zur Einreichung einer Bauvoranfrage liegen nun bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Sie fragt:
Wer ist die zuständige Behörde? Landkreis? Wo gehört das hin? Welche Bearbeitungsfrist gilt? Wann wurde das übergeben?

Sehr geehrte Frau Müller-Karl,
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Kultur-, Sozial-, Sport- und Bildungsausschusses vom 11.05.2023 möchte ich Ihnen nachfolgend beantworten. Wie ich bereits mündlich in der Sitzung geäußert hatte, ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung der Bauvoranfrage das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Zwickau. Nach § 69 Abs. 4 S. 1 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) hat die Baubehörde innerhalb von drei Monaten ab Eingang der vollständigen Unterlagen einen Bescheid zu erlassen. Die Bauvorlagen wurden am 16.03.2023 durch den Sportstättenbetrieb der Stadt Zwickau übergeben. Mit Datum vom 30.03.2023 ging seitens der Baubehörde die Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen gem. § 69 Abs. 2 S. 1 SächsBO zum 16.03.2023 ein. Damit kann, sofern keine zu beteiligende Behörde Nachforderungen stellt, mit einem Bescheid zum 16.06.2023 gerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lasch

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