FREIE PRESSE: 120-Euro-Zuschuss zum Bildungsticket

Die Frei Presse schreibt am 20.06.2023:

Nach anfänglichem Zögern will die Stadt Zwickau das Bildungsticket für Schüler ab Klasse fünf nun doch subventionieren. Ein Antrag der BfZ auf eine Nachfolgeregelung für das Schülerverbundticket gab den Anstoß. Weitere Schritte könnten folgen.

Von Frank Dörfelt

Zwickau – Schüler ab der Klassenstufe fünf sollen in der Stadt Zwickau für das Bildungsticket, mit dem sie zur Schule fahren können, nur noch einen Eigenanteil von 60 Euro im Jahr bezahlen. 120 Euro will die Verwaltung als Zuschuss zum 180 Euro teuren Ticket gewähren. Damit sollen Schüler von weiterführenden Schulen Grundschülern gleichgestellt werden. Für die Klassen eins bis vier sowie für Förderschüler übernimmt der Landkreis den Zuschuss von jährlich 120 Euro. Der Stadtrat muss auf seiner Sitzung am 29. Juni dem städtischen Zuschuss noch zustimmen. Das gilt jedoch als sicher. Bereits im März hatte das Gremium mit dem neuen Haushalt eine jährliche Gesamtsumme von 90.000 Euro für die Subvention zur Verfügung gestellt.

Die Initiative geht auf einen Antrag der Fraktion Bürger für Zwickau (BfZ) vom September letzten Jahres zurück. Die Verwaltung war beauftragt worden, eine Nachfolgeregelung für die Schülerverbundkarte zu prüfen, für die die Stadt die Kosten in voller Höhe übernommen hatte. Das war mit dem neuen Bildungsticket nicht mehr möglich, was bei vielen Zwickauern zu Verärgerung geführt hatte. Die Stadtverwaltung hatte unter anderem Bedenken wegen des Zuschusses, weil das neue Ticket auch außerhalb der Schulzeit und sachsenweit genutzt werden kann. Damit, so die Befürchtung, werde das Freizeitverhalten der Jugendlichen subventioniert.

Dabei wurde bereits im Antrag der BfZ und später auch im Sozialausschuss ein Härtefallfonds angeregt. „Über das neue Bildungsticket geraten die nicht über die Bildung und Teilhabe unterstützten Familien unter Umständen in finanzielle Notlagen“, sagte der Fraktionsvorsitzende Christopher Kühn. Im April dieses Jahres hatte zudem die Fraktion SPD/Grüne/Tierschutzpartei zusätzlich einen Antrag auf kostenlose Schülerbeförderung eingereicht.

Eine Übernahme der gesamten Kosten, wie zuvor bei der Schülerverbundkarte, wäre für die Stadt nicht finanzierbar, heißt es in der Beschlussvorlage. Da wegen der Gleichbehandlung auch die Eigenanteile der Grund- und Förderschüler übernommen werden müssten, würde das die Stadtkasse mit knapp einer halben Million Euro belasten. Insgesamt geht das Amt für Familie, Schule und Soziales von 2144 Anspruchsberechtigten aus, von denen geschätzt etwa 30 Prozent wegfallen, weil sie das Bildungsticket als Teil einer Sozialleistung erhalten. Wie viele der übrigen Familien eine Erstattung beantragen, sei offen. Konkrete Zahlen ließen sich erst nach dem Ablauf eines Schuljahres nennen. Vorerst ist der Zuschuss auf zwei Jahre begrenzt. Dann soll Bilanz gezogen und geprüft werden, ob die 90.000 Euro pro Jahr ausreichen.

Für den BfZ-Fraktionsgeschäftsführer Tristan Drechsel ist der Zuschuss der erste Schritt in die richtige Richtung. „Wir sind jetzt froh, dass wir ein Ergebnis haben“, sagte er. Für die Betroffenen sei das zunächst gut. „Wie sich alles weiterentwickelt, werden wir sehen“, sagte er. Das hänge auch davon ab, wie das Angebot angenommen werde. „Auf jeden Fall sieht man mal wieder, dass es durchaus sinnvoll sein kann, einen kleinen Stein ins Wasser zu werfen.“

Auch für den Chef der Fraktion SPD/Grüne/Tierschutzpartei Jens Heinzig ist der Weg noch nicht zu Ende. „Wir haben eine Schulpflicht“, betont er. Da müsse es selbstverständlich sein, dass der Weg in die Schule kostenlos ist. An diesem Ziel gelte es festzuhalten.

Der Zuschuss gilt rückwirkend für das gerade zu Ende gehende Schuljahr. Er wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss mit einem speziellen auf der Webseite der Stadt angebotenen Formular beantragt werden. Grundvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Zwickau und der Besuch einer Schule im Stadtgebiet sowie ein gültiges Bildungsticket. Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden und bis zum 30. September vorliegen. Dabei müssen die Eltern zunächst in Vorleistung gehen und das Ticket für 180 Euro kaufen. Der Erstattungsbetrag wird in einer Summe einmal pro Jahr zurückgezahlt, auch dann, wenn mit dem Verkehrsunternehmen eine monatliche Zahlung vereinbart wurde. |nkd