Zerlegt, gelagert, gefährdet – Zwickauer Wasserturm weiterhin Thema

Die Auseinandersetzung um den denkmalgeschützten Wasserturm auf dem ehemaligen RAW-Gelände spitzt sich politisch zu. Stadtrat Tristan Drechsel kritisiert ein jahrelanges Vollzugsdefizit beim Denkmalschutz und wirft der Stadtverwaltung vor, den Eigentümer Freistaat Sachsen zu wenig in die Pflicht zu nehmen.

In einer umfangreichen Nachfrage verweist Drechsel auf die eigene Antwort der Verwaltung vom 18.12.2025, in der bestätigt wird, dass der Wasserturm seit Jahren zerlegt, unzureichend gelagert und damit erheblichen Witterungseinflüssen ausgesetzt ist. Zudem sei klar, dass die Lagerung nicht den denkmalfachlichen Anforderungen genüge, ein erheblicher Substanzverlust drohe und der Freistaat Sachsen – vertreten durch den Staatsbetrieb SIB – seinen Verpflichtungen aus dem weiterhin gültigen Bebauungsplan 098 zum Wiederaufbau des Turmes seit Jahren nicht nachkomme.

Kern der Kritik ist ein Abhilfebescheid der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 15.02.2018. Drechsel stellt die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage ein Bescheid erlassen werden konnte, der von der im Bebauungsplan festgesetzten Pflicht zum Wiederaufbau abweicht, keine Frist enthält und keine vollstreckungsfähigen Regelungen vorsieht. Aus seiner Sicht hat der Abhilfebescheid die Durchsetzung der denkmalschutzrechtlichen Pflichten „über Jahre hinweg faktisch verhindert“ und begünstigt damit den fortschreitenden Substanzverlust des Denkmals.

Die Stadtverwaltung verweist in ihrer Antwort auf § 72 VwGO als Rechtsgrundlage und betont, man habe mit dem Abhilfebescheid den vielfach geforderten Totalabbruch des Wasserturms verhindern und einen denkmalfachlich zulässigen Wiederaufbau an einem anderen Standort ermöglichen wollen. Die Pflicht zum Wiederaufbau sei weiterhin beim Freistaat Sachsen, eine Nichtigkeit des Bescheides nach § 44 VwVfG liege nach Prüfung nicht vor. Eine konkrete Frist zum Wiederaufbau enthalte der Bebauungsplan 098 zwar nicht; inhaltlich sei die Festsetzung an die Fertigstellung der Justizvollzugsanstalt gekoppelt.

Besonders kritisch sieht Drechsel das jahrelange Ausbleiben konkreter Sicherungsmaßnahmen trotz der bekannten mangelhaften Lagerung. Er fragt, seit wann der Verwaltung die unzureichende Lagerung bekannt ist, weshalb keine formelle Sicherungsanordnung (z. B. Überdachung oder Einhausung) ergangen ist und ob angesichts des Substanzverlustes nicht von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen gewesen wäre. Die Stadt verweist darauf, dass die Lagerung im Frühjahr 2025 in Augenschein genommen worden sei und ein Bescheidentwurf inklusive Sicherungsanordnung im November 2025 vorgelegen habe; ein vorbereitender Termin zur Translozierungsvereinbarung sei jedoch vom SIB kurzfristig abgesagt worden.

Kontrovers ist auch das Verhältnis zwischen Bebauungsplan und Verwaltungshandeln. Drechsel sieht einen Widerspruch darin, dass der Bebauungsplan 098 mit der Verpflichtung zum Wiederaufbau unverändert fort gilt, diese Festsetzung aber seit 2017 faktisch weder umgesetzt noch durchgesetzt wurde. Er stellt die Frage nach einem strukturellen Vollzugsdefizit und nach der rechtlichen Rechtfertigung für das jahrelange Ausbleiben des Vollzugs, insbesondere im Vergleich zu privaten Eigentümern. Die Verwaltung weist eine Ungleichbehandlung zurück und führt an, dass 2025 keine Sicherungsverfahren gegen private Eigentümer eingeleitet wurden.

Beim weiteren Vorgehen bleibt die Stadt vage. Zwar betont sie, oberste Priorität habe der Wiederaufbau des Wasserturms, und verweist auf eine enge Abstimmung der beteiligten Ämter. Konkrete Angaben zu Zeitpunkt, Inhalt und Zwangsmitteln einer angekündigten vollstreckungsfähigen denkmalrechtlichen Anordnung will sie mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht machen, um die „Zielstellung nicht zu konterkarieren“.

Für Stadtrat Drechsel steht fest: Der Schutz eines Kulturdenkmals darf nicht vom guten Willen eines staatlichen Eigentümers abhängen. Mit seiner Nachfrage will er Rechtsklarheit herstellen, die Gleichbehandlung aller Verpflichteten sichern und erreichen, dass der weitere Substanzverlust des Wasserturms endlich wirksam verhindert wird.

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