Wie sieht es denn hier aus?

Müll auf dem JVA Gelände! Bereits zur Marienthaler Einwohnerversammlung wurde dieses Problem angesprochen. In der Sitzung des Kultur, Sozial, Sport und Bildungsausschusses am 06.04.2023 wollte Stadträtin das genauer wissen. Finden hier Kontrollen statt?

Oberbürgermeisterin Constance Arndt teilt dazu mit, dass sich die Verwaltung dem Hinweis von Frau Fischer nachgeht.  Grundsätzlich ist zunächst der Abfallerzeuger oder besitzer für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung zuständig. Bei Grundstücken ist dies, auch bei illegal durch Dritte abgelagerten Abfällen, der jeweilige Eigentümer bzw. Verwalter. Für kommunale Liegenschaften muss diese Aufgabe durch die Verwaltung wahrgenommen werden.
Zuständig für die Überwachung (auch Kontrollen) bzw. Ahndung bei Verstößen ist das LRA Zwickau (die untere Abfallbehörde bzw. das Amt für Abfallwirtschaft). Die Zuständigkeit der Stadt Zwickau liegt in der Kontrolle einer ordnungsgemäßen Straßenreinigung, soweit die Reinigungspflicht nach Satzung bei Grundstückseigentümer liegt.
Werden illegale Abfälle im Rahmen des Außendienstes festgestellt oder gemeldet („Wo Zwickt ́s“, o.a.), werden die Sachverhalte an das verantwortliche Fachamt der Stadt bzw. im Landkreis zur weiteren Veranlassung weitergegeben. Im vorliegenden Fall betrifft es Flächen, für die der Freistaat Sachsen (vertreten durch den Staatsbetrieb Staatliches Immobilienmanagement SIB) zuständig ist. 

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