Radwegbeschilderung unglücklich

Stadtrat Lutz Reinhold führt aus, dass er auf einer Einwohnerversammlung im letzten Jahr darauf hingewiesen habe, dass die Beschilderung zu einem Fahrradweg an der Marienthaler Straße stadtauswärts, auf Höhe des Kedo Reiseservices unglücklich sei. Ganz rechts, sei ein Fahrradschild so angebracht, dass Fußgänger daraus schließen würden, dass Sie diesen Weg nicht benutzen dürfen. Nach über einem Jahr und mehreren Hinweisen, sollte sich hier eigentlich eine Lösung finden.

Sehr geehrter Herr Stadtrat Reinhold,
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 08.05.2023 möchte ich nachfolgend beantworten.
Das Aufstellen der Verkehrszeichen richtet sich nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nach der Verwaltungsvorschrift der StVO zu den §§ 39 – 43 (Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) sind Verkehrszeichen immer rechts neben der Fahrbahn aufzustellen. Innerhalb der Fahrbahn ist die Aufstellungvon Verkehrszeichen untersagt. Somit erfolgt die Aufstellung von Verkehrszeichen regelmäßig auf dem Gehweg auch wenn sich die von den Verkehrszeichen ausgehende Regelung an den Verkehr auf der Fahrbahn richtet. Eine Verwechslungsgefahr zwischen Fahrbahn und Radfahrstreifen ist durch die aufgebrachten Radpictogramme auf dem Radfahrstreifen ausgeschlossen. Dennoch wird das Tiefbauamt die Versetzung des Verkehrszeichens an die Vorderkante des Gehwegs
unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Seitenabstandes zur Fahrbahn vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Constance Arndt