Kitas und Horte beginnen ab Montag mit eingeschränktem Regelbetrieb


Entsprechend der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen findet ab Montag, dem 18. Mai in allen Kindertageseinrichtungen ein eingeschränkter Regelbetrieb statt. Dabei sind verschiedene Regeln und Einschränkungen zu beachten.
In den Kitas werden die Kinder ab Montag in festgelegten Gruppen mit gleichbleibendem Personal in festen Räumen betreut. Die Eltern dürfen weiterhin die Gebäude nicht betreten. Es werden vor den Gebäuden Hol- und Bringezonen eingerichtet. Erwachsene müssen bei Betreten des jeweiligen Geländes zwingend eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und den Mindestabstand einhalten.
Um diese Abläufe zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Öffnungszeiten zwingend erforderlich. Die kommunalen Kindertageseinrichtungen öffnen bis auf Weiteres täglich von Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr.
Eltern müssen außerdem täglich mit dem „Formular Gesundheitsbestätigung“ der Einrichtung gegenüber nachweisen, dass die Kinder und alle Mitglieder des Hausstandes keine Symptome der Krankheit Covid-19 (z.B. erhöhte Temperatur, Husten) aufweisen und nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome aufweisen. Wird das Formular nicht vorgelegt, kann keine Betreuung der Kinder erfolgen.
Die Stadtverwaltung und insbesondere die Erzieherinnen und Erzieher bedanken sich vorab bereits für das Verständnis der Eltern.

Viele Eltern müssen für Mai keine Kita-Gebühren zahlen

Für Eltern, die seit der Schließung erstmals ihre Kinder ab dem 18. Mai 2020 wieder zur Betreuung in eine Kindertageseinrichtung geben, bleibt auch der Mai 2020 beitragsfrei. Damit müssen alle Eltern, die bis dahin keine Notbetreuungsangebote für ihre Kinder in Anspruch genommen haben, weiterhin keine Elternbeiträge zahlen. Für die ab dem 20. April 2020 bis zum Wiedereröffnungstermin in Notbetreuung befindlichen Kinder wird entsprechend des Betreuungszeitraums von bis zu vier Wochen der Elternbeitrag in voller Höhe erhoben. Eltern, die mit der Ausweitung der systemrelevanten Berufe seit dem 4. Mai erstmalig ein Notbetreuungsangebot für ihre Kinder beanspruchen, müssen dem folgend für Mai 2020 lediglich den halben Elternbeitrag zahlen.

Auch Horte öffnen am Montag

Am Montag, dem 18. Mai, beginnt auch in den Kinderhorten der eingeschränkte Regelbetrieb entsprechend der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen. Die kommunalen Einrichtungen öffnen bis auf Weiteres zwischen 7 und 16 Uhr. Die Betreuung findet in festen Gruppen in den jeweiligen Kinderhorten statt. Diese sind festen pädagogischen Fachkräften sowie Räumen zugeordnet. Hierbei ist es möglich, dass sich neue Gruppenkonstellationen ergeben.
Wichtig ist die täglich unterschriebene Vorlage des Formulars „Formular Gesundheitsbestätigung“. Fehlt diese, können die Kinder entsprechend der Allgemeinverfügung nicht in Betreuung genommen werden. Es werden grundsätzlich nur gesunde Kinder betreut.
Das Amt für Familie, Schule und Soziales bittet alle Eltern, sich individuell in ihren Kinderhorten zu informieren.

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