Stellungnahme Schulsozialarbeit

Stellungnahme der Fraktion Bürger für Zwickau [BfZ] zur Beschlussvorlage BV/118/2021 Punkt 3.b vom 02.08.2021.

Für alle, die möglicherweise den Kopf schütteln oder empört sind, sei gesagt: „Ihr Anliegen ist angekommen und wird verstanden.“

Die einfache Antwort wäre:

„Wenden Sie sich wegen der Zuständigkeit an den Landkreis.“ Das ist allerdings nicht zielführend und deshalb erhalten Sie nachfolgend eine ausführliche Stellungnahme.

UNSERE MEINUNG

Grundsätzlich finden wir alle Diskussionen über die Finanzierung von Kindereinrichtungen, Schulen und Bildung auf der kommunalen Ebene beschämend für unser Land, welches das Verzocken von Banken unterstützt und Fluggesellschaften mit Milliarden am Leben erhält.

Für eine so leistungsfähige Wirtschaft wie die deutsche müsste die Unterstützung für Familien mit Kindern, deren Entwicklung, Bildung und Ausbildung mit allen dazu gehörigen Komponenten, eine vollumfänglich finanzierte Staatsaufgabe sein. Leider ist das nicht so und dieses Versagen wird nicht zuletzt auf die Vertreter der Bürgerschaft in den Gemeinderäten abgewälzt.

FAKTEN Check

1. Aktuell ist der Landkreis Zwickau mit seinem im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Jugendhilfeplan zuständig für die Schulsozialarbeit an den Schulen. Also nicht die Stadt Zwickau und damit auch nicht der Stadtrat Zwickau!

2. Die Schulsozialarbeit an der Nicolai- und Dittes-Grundschule sowie der Fucik-, Humboldt- und Pestalozzi-Oberschule finanzierte die Stadtgemeinschaft durch einen Beschluss des Stadtrates aus kommunalen Eigenmitteln seit 2013. Mit der Einführung der Förderrichtlinie zur Schulsozialarbeit des Landes Sachsen wurde diese in die Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.

Zwickau ist keine kreisfreie Stadt!

3. Seit dem Schuljahr 2018/2019 finanziert der Landkreis Zwickau die jeweils erste Planstelle an der Nicolai-Grundschule sowie der Fucik-, Humboldt- und Pestalozzi- Oberschule und seit 2021 auch an der Dittes-Grundschule entsprechend dem Jugendhilfeplan des Landkreises.

4. Dennoch finanzierte die Stadt Zwickau mit ca. 120.000 EUR/Jahr Stellenanteile bei den freien Trägern und sponsert damit faktisch den Landkreis.

Das war/ist seit 2013 eine reine freiwillige, nicht refinanzierbare Leistung der Stadt für die Kinder und Jugendlichen.

Aus unserer Sicht bisher gut angelegtes Geld.

HINTERGRUND

Warum der Landkreis es nicht für notwendig hält, die in Rede stehenden Stellenanteile zu besetzten, können wir als Fraktion nicht beantworten, weil wir in diesen Gremien nicht vertreten sind.

https://www.landkreis-zwickau.de/bi/kp0040.asp?__kgrnr=7

Der Haushalt der Stadt Zwickau hat aus verschiedenen Gründen mittlerweile ein Defizit von 13 Millionen EUR erreicht.

Glücklicherweise kann der Stadtrat noch über die Verwendung seiner Mittel selbst entscheiden.

Damit das auch so bleiben kann, liegt es in der Verantwortung des Stadtrates, Entscheidungen zu treffen, welche dazu geeignet sind, den Fehlbetrag zu reduzieren oder bestenfalls sogar zu schließen, um als Stadt handlungsfähig zu bleiben.

Dem Landkreis faktisch ein Sponsoring zukommen zu lassen, ist neben den rund 30 Millionen EUR, die der Landkreis für seine Aufgabenerfüllung von der Stadt Zwickau jährlich erhält, nicht weiter zu verantworten.

Eine Haushaltssicherung kann niemand wollen, denn es würde alle Bereiche der städtischen freiwilligen Leistungen, insbesondere im sozialen und kulturellen Bereich betreffen. In dieser Verantwortung ist die Beschlussvorlage BV/118/2021 zu bewerten.

Wenn die Schulsozialarbeit komplett entfallen würde, wäre es eine Katastrophe.

Dem ist aber nicht so!

In diesem Zusammenhang ist auch gut zu wissen, dass die Stadt derzeit 7 (!) Stellen Schulsozialarbeit mit eigenen Mitarbeitern als freiwillige Leistung besetzt. An diesen Schulen gäbe es sonst teilweise keine Schulsozialarbeit mehr, da diese nicht auf der Prioritätenliste des Landkreises sind.

Wir sind uns also der Brisanz sehr wohl bewusst und in diesem Spiel nicht die Bösen.

Die zusätzlichen Stellenanteile würden außerdem erst zum neuen Schuljahr 2022/23 auslaufen und nicht in der aktuellen Situation.

Natürlich kann sich der Stadtrat für eine Förderung, für die er nicht zuständig ist, entscheiden. Aber das bedarf einer Gesamtabwägung und der Klärung, wo das Geld herkommen soll oder was stattdessen nicht mehr finanziert werden kann.

Die Abwägung kann aber nicht nach wochenlanger Vorberatung, zwei Tage vor der Ratssitzung, stattfinden. Außerdem ist die Beschlussempfehlung den Initiatoren der seit Dienstag laufenden Mail-Aktion bereits im August 2021 bekannt gewesen und im öffentlichen Ratsinformationssystem seit 11.11.2021 eingestellt. Insofern ist die jetzige Aufregung nicht nachvollziehbar.

Dass die Stadtgemeinschaft 8 Jahre lang die Schulsozialarbeit finanziert und seit 2018 mitfinanziert, gehört zur Wahrheit und unterstreicht die positive Haltung des Stadtrates, insbesondere unserer Fraktion zum Thema. Sie können sich sicher sein, dass wir uns einer möglichen Kompromisslösung nicht verschließen.

Wir hoffen, mit unseren Ausführungen etwas zur Versachlichung beigetragen zu haben.

Fraktion Bürger für Zwickau

Update:

25.11.2021 – Stadtratssitzung: Einen Kompromissvorschlag gab es nicht, nur einen ungeeigneten Antrag von der Fraktion DIE LINKEN, die den Punkt 3.b gestrichen haben wollten. Dieser sorgte zwar für Aufmerksamkeit, trug aber nicht zur Lösung bei.