BfZ Änderungsantrag beschlossen Stadtrat Mai 2025

Der Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Zwickau BfZ zur BV/048/2025 Kriterienkatalog zum Grundsatzbeschluss für die Ansiedlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Stadt Zwickau erreichte die Mehrheit des Rates.

Unter II. Kriterien für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens wird der Punkt 3. ergänzt:“Es sollte ein Mindestabstand zum Siedlungsrand von 150 m nicht unterschritten werden.“Der Vorhabenträger bzw. Antragsteller legt eine aussagekräftige Sichtbarkeitsanalyse vor, die visualisiert, von wo die PV-FFA oder Agri-PVA in welcher Weise sichtbar sein wird. Sie muss nachweisen, dass von dem Vorhaben keine Blendwirkungen für die Wohnbebauung und keine Umzinglungswirkung bzw. Umfassungswirkung für Ortslagenausgeht. Es sollte ein Mindestabstand zum Siedlungsrand von 150 m nicht unterschritten werden.

Begründung: Technische Anlagen an Siedlungs-u. Dorfgebieten sind nicht nur optisch unschön,außerdem ist eine Bejagung von invasiven Tierarten zwischen technischen Anlagen nicht möglich.In so fern wären Nutztierhalter an solchen Stellen einer zusätzlichen Beeinträchtigung ausgesetzt. Um das zu heilen wird ein Mindestabstand von 150 m zum Siedlungsrad vorgeschlagen.