Alkoholverbot am Zwickauer Marienplatz
Die Stadt Zwickau geht gegen Alkoholexzesse im Zentrum vor: Eine neue Polizeiverordnung untersagt künftig den Konsum von Alkohol am Marienplatz und in dessen unmittelbarer Umgebung. Die Regelung wurde heute im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Samstag, dem 4. Juli, in Kraft.
Betroffen sind der Marienplatz, die Marienstraße bis zum Mariengäßchen, sowie der Domhof. In diesem Bereich ist von Montag bis Samstag jeweils zwischen 15 und 23 Uhr nicht nur das Trinken alkoholischer Getränke verboten, sondern auch das Mitführen, sofern es dem Konsum dienen soll. Ausgenommen bleiben allein die genehmigten Flächen der Außengastronomie.
Das Ordnungsamt hält damit an einem Kurs fest, den es bereits Anfang März mit verstärkten Kontrollen eingeschlagen hat – diese werden nun fortgeführt. Wer sich über das Verbot hinwegsetzt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Aus rechtlichen Gründen ist die Verordnung zunächst befristet und gilt bis einschließlich 3. August.
Anlass für das Vorgehen waren nicht zuletzt die Rückmeldungen der ansässigen Händlerinnen und Händler, die sich mit Ihren Anliegen an die Stadt und auch an die Fraktion Bürger für Zwickau gewendet haben.
