Kunstprojekt „Hoffnungsfenster" für Anne Frank: Ehrung steht seit über zwei Jahren still
Nachgehakt im Stadtrat – BfZ-Stadträtin Christiane Drechsel bittet erneut um einen Sachstand. Die Stadt verhandelt inzwischen mit Anwälten.
Ein gut gemeintes Kunstprojekt zu Ehren von Anne Frank an der nach ihr benannten Zwickauer Schule kommt seit mehr als zwei Jahren nicht ans Ziel. Das „Hoffnungsfenster", das im Januar 2024 vom zuständigen Gremium beschlossen wurde, ist bis heute nicht abgenommen und freigegeben. Unsere Stadträtin Christiane Drechsel (BfZ) hat den Stand in der Stadtratssitzung am 28. Mai 2026 erneut abgefragt – nachdem sie das Projekt bereits im Frühjahr 2025 thematisiert hatte.
Worum es geht
Das „Hoffnungsfenster" sollte im Rahmen des Programms „Kunst am Bau" auf dem Schulhof der Anne-Frank-Schule im Stadtteil Neuplanitz entstehen – als bespielbare Installation, die an das Fenster erinnert, durch das Anne Frank während ihrer Zeit im Versteck auf einen Kastanienbaum blickte. Das Werk sollte die Namensgeberin der Förderschule würdigen. Nach Medienberichten war dafür eine Summe von rund 15.000 Euro vorgesehen.
Nach dem Beschluss Anfang 2024 fertigte die beauftragte Künstlergruppe die Bauteile im Laufe des Jahres. Weil der Herstellungsprozess unzureichend dokumentiert war, konnten die Teile erst bei der Anlieferung geprüft werden. Dabei traten Unstimmigkeiten bei den verwendeten Materialien und der künstlerischen Umsetzung zutage. Der Aufbau wurde daraufhin gestoppt und die bereits aufgestellten Teile aus Sicherheitsgründen wieder abgebaut, um die Kinder der Schule nicht zu gefährden.
Die Antwort der Stadt
Auf die erneute Anfrage teilte das Dezernat Finanzen und Ordnung mit, dass sich der Sachstand seit der Beantwortung im Mai 2025 im Wesentlichen nicht verändert habe. Das Kulturamt stehe weiterhin im Austausch mit dem anwaltlichen Vertreter des Künstlers, um eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der festgestellten Mängel zu erreichen.
Hintergrund seien nach wie vor erhebliche Abweichungen zwischen dem eingereichten und beschlossenen Entwurf und der tatsächlichen Ausführung. Hinzu kämen sicherheitsrelevante und konstruktive Bedenken bei den verwendeten Materialien und der Standfestigkeit einzelner Bauteile. Eine Abnahme des Werkes sei deshalb bislang nicht möglich gewesen. Derzeit würden verschiedene Möglichkeiten einer außergerichtlichen Klärung geprüft. Solange diese Gespräche liefen, könne zu einem möglichen Fertigstellungs- bzw. Freigabetermin keine Aussage getroffen werden.
