Ausgangsbeschränkungen verlängert

Ab morgen gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung und löst die bisherige Allgemeinverfügung „Ausgangsbeschränkungen“ vom 22. März 2020 ab. Die Ausgangsbeschränkungen gelten damit bis einschließlich 19. April 2020. Ziel ist weiterhin, soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren um die Ausbreitung des Coronavirus zu verringern. Das Verlassen der häuslichen Umgebung ohne triftigen Grund beibt weiter untersagt. Auch die Bewegung im Freien soll vorrangig im Umfeld der häuslichen Umgebung allein, in Begleitung des Lebenspartners oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen.

Erlaubt ist der Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen für Lebensmittel, Gartenbauerzeugnisse sowie Tierbedarf. Ebenfalls darf zur Versorgung von Haustieren die Wohnung verlassen werden.

Weitere Informationen und drohende Bußgelder durch Verstöße lesen Sie hier: Neue Corona-Schutz-Verordnung