Corona-Lockerungen im Überblick


Sachsen hat weitere Lockerungen der coronabedingten Kontaktbeschränkungen beschlossen. Bereits Mitte Mai können Gaststätten und Hotels wieder öffnen und ihre Gäste begrüßen. Zudem sind auch Kulturveranstaltungen bald wieder möglich. Sollten die Zahlen der Corona-Infizierten allerdings wieder steigen, wird ein Notfall-Mechanismus greifen. Dieser sieht vor, dass mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.

Die Änderungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: Die coronabedingten Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich verlängert. Ab dem 18. Mai dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen. Das heißt, zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Dabei soll der Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander einhalten werden.

Schulen und Kitas: Ab dem 18. Mai soll der Betrieb in Schulen und Kitas in Sachsen unter bestimmten Corona-Regeln wieder aufgenommen werden. Für nähere Infos folgen Sie bitte diesem Link: www.bildung.sachsen.de

Kultur und Freizeit: Ab 18. Mai sollen Theater, Kinos und Konzertveranstalter wieder öffnen können. Auch Fitness-Studios, Tanz- und Musikschulen, Fahrschulen und Freibäder können ab 18. Mai wieder öffnen. 
Einen umfangreichen Überblick finden Sie auf der Seite der Freien Presse: Veranstaltungen und Freizeitgestaltung

Geschäfte: Alle Geschäfte in Sachsen sollen ab 18. Mai unter Hygiene-Auflagen wieder öffnen dürfen. Die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern entfällt. Der Mundschutz bleibt weiterhin Pflicht.

Gastronomie und Tourismus: Unter strengen Hygiene-Regeln können bereits am 15. Mai Gaststätten, Biergärten, Hotels und Ferienwohnungen in Sachsen wieder öffnen. Unter anderem muss zwischen den Tischen ein Abstand von 1,5 Metern sichergestellt werden und die Bedienung muss eine Mund-Nasen-Maske tragen. Anders als in anderen Bundesländern sollen Hotels nach derzeitigem Stand nicht auf eine Auslastung von 60 Prozent beschränkt werden. Ebenfalls öffnen dürfen Campingplätze, allerdings ohne die Nutzung der Gemeinschaftsduschen.

Versammlungsrecht: Kundgebungen sollen nicht mehr auf eine bestimmte Teilnehmeranzahl begrenzt sein. Weiterhin gelten die Hygienevorschriften wie der Mindestabstand von 1,50 Metern und das Tragen einer Mund-Nasen-Maske.